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   OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06   

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https://dejure.org/2006,5858
OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06 (https://dejure.org/2006,5858)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.03.2006 - 14 W 6/06 (https://dejure.org/2006,5858)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. März 2006 - 14 W 6/06 (https://dejure.org/2006,5858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Selbständiges Beweisverfahren: Annahme der Mutwilligkeit im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO; § 485 ZPO; § 487 ZPO
    Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Annahme der Mutwilligkeit im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens; Geltendmachung von Beeinträchtigungen und Beschwerden aus einem Verkehrsunfall; Gutachten über die Kausalität eines Verkehrsunfalls für ein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Annahme der Mutwilligkeit im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens; Geltendmachung von Beeinträchtigungen und Beschwerden aus einem Verkehrsunfall; Gutachten über die Kausalität eines Verkehrsunfalls für ein ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 485; ; ZPO § 487

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Satz 1; ZPO § 485 Abs. 2; ZPO § 487
    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit bei Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    PKH: Mutwillige Einleitung des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 885
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 20.04.2004 - 5 W 13/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06
    Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist daneben nicht entscheidend, ob eine eventuell später zu erhebende Klage Erfolgsaussichten hätte; maßgeblich ist allein, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren vorliegen (vgl. OLG Hamm, BauR 2005, 1360; OLG Celle, BauR 2004, 1659).

    Unter diesen Umständen entfällt zwar noch nicht das rechtliche Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO, weil dieses erst dann zu verneinen ist, wenn kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich ist (vgl. OLG Celle, BauR 2004, 1659; Zöller/Herget, a. a. O., § 485 Rn. 7 a) m. w. N.).

    Diese im Hinblick auf das Ziel eines selbständigen Beweisverfahrens - nicht das einer etwaig späteren Klage (OLG Hamm a. a. O.; OLG Celle, BauR 2004, 1659) - vorweggenommene Beweiswürdigung ist nicht unzulässig.

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06
    Dieser wiederum bemisst sich nach dem vollen mutmaßlichen Hauptsachewert, weil das selbständige Beweisverfahren als vorweggenommener Teil eines späteren Hauptsacheverfahrens anzusehen ist (vgl. BGH NJW 2004, 3488; Senat, Beschluss vom 23. Februar 2006, 14 W 2/06 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 13.02.2002 - 8 W 12/02

    Selbstständiges Beweisverfahren; Voraussetzungen; Prozesskostenhilfe; PKH

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06
    Mutwillig wäre ein selbständiges Beweisverfahren dann, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, weil abzusehen ist, dass das Ergebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit weder einer gütlichen Einigung dienen noch in einem Rechtsstreit Nutzen bringen wird (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2001, 214; OLG Oldenburg, BauR 2002, 825).
  • OLG Hamm, 15.12.2004 - 17 W 43/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff

    Auszug aus OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06
    Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist daneben nicht entscheidend, ob eine eventuell später zu erhebende Klage Erfolgsaussichten hätte; maßgeblich ist allein, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren vorliegen (vgl. OLG Hamm, BauR 2005, 1360; OLG Celle, BauR 2004, 1659).
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